safe@work: Gefahrstofflagerung & Brandschutz
Sichere Gefahrstofflagerung und Brandschutz am Arbeitsplatz
Es beginnt mit einem technischen Defekt, feuergefährlichen Arbeiten oder einer menschlichen Unachtsamkeit, wie das gedankenlose Wegwerfen einer Zigarette − ein zu Personen und Sachschäden führender Brand entsteht.
Dass Brandschäden die Existenz von Unternehmen ernsthaft gefährden ist dabei unumstritten. Da das Brandereignis und ein möglicher Konkurs zeitlich jedoch relativ weit auseinander liegen, wird der ursächliche Zusammenhang meist nicht mehr realisiert. Obwohl die Gefahren bekannt sind, existierte zwischen Feuerlöscher und Sprinkleranlage bisher keine effektive Lösung zur Bekämpfung.
Unsachgemäße Lagerung und die Konsequenzen
Unternehmen, die ihre Gefahrstoffe nicht fachgerecht lagern, müssen sich mit folgenden Situationen auseinander setzen:
- Sie verstoßen gegen geltende Vorschriften
(BetrSichV/TRbF, GefStoffV, WHG, TRGS 526) - Im Schadensfall erlischt jeglicher Versicherungsschutz
- Persönliche Haftung der Gesellschafter für entstehende Sach- und Personenschäden
- Für Entsorgung und Sanierung fallen erhebliche Kosten an
- Unkalkulierbare Produktionsausfälle im Entsorgungs- und/oder Schadensfall
- Der auftretende Imageverlust schädigt das Unternehmen langfristig
- Sie entziehen sich der Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitern
- Die Kunden verlieren ihr Vertrauen
- Wirtschaftliche Verluste bis zur Marktverdrängung
Prävention ist der erste Schritt zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens
Mit unsererm Sicherheitskonzept safe@work bietet SSI SCHÄFER von der Beratung über die Planung bis zur Realisierung der Gefahrstofflagerung in Ihrem Unternehmen alle Leistungen aus einer Hand. Wir sind seit Jahrzehnten führender Anbieter im Bereich der Intralogistik und greifen auf einen ebensolangen Erfahrungsschatz aus zahlreichen Projekten zurück.

Transport von Gefahrgütern
73,6 % aller transportierten Gefahrgüter sind brennbare Flüssigkeiten. Stoffe, die transportiert werden, müssen auch gelagert werden.
Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten am Arbeitsplatz erfolgt gem. TRbF 20 Anhang L in Sicherheitsschränken.

